JudikaturOGH

RS0041436 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 1969

Weist die erste Instanz die Klage mangels Vorliegens der örtlichen Zuständigkeit zurück, die zweite Instanz aus Anlaß des Rekurses unter Ausspruch der Nichtigkeit des Verfahrens wegen der Bindungswirkung einer früheren Klagszurückweisung aus demselben Grunde gemäß § 425 Abs 2 ZPO, liegen gleichlautende Entscheidungen vor; ein Revisionsrekurs ist unzulässig.

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