2Ob47/07m—OGH Entscheidung
12. Juli 2007
…gilt aber nach der Rechtsprechung, dass er für seine Gehilfen nur im Rahmen des § 1315 ABGB einzustehen hat (5 Ob 173/02f = RIS-Justiz RS0023377 [T2]). Die Klägerin hat in erster Instanz nicht behauptet, die Mitarbeiter der Beklagten, die zum Räumen und Streuen verpflichtet waren, wären habituell untüchtig oder gefährlich…