8Ob6/22y—OGH Entscheidung
30. März 2022
…Anspruch genommene Objektbenützung aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB – ohne Rücksicht auf Verschulden – einen angemessenen Geldausgleich, ein Benützungsentgelt, zu leisten (RS0030282; RS0019909; RS0019883 ua). Ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB besteht aber nur dann, wenn der Bereicherte vertragswidrig handelt (vgl RS0028179). Die Anwendung des § …