JudikaturOGH

RS0002110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 1969

Gegen Amtshandlungen des Vollstreckers anläßlich der Übergabe und Übernahme einer Liegenschaft im Sinne des § 328 EO kann gemäß § 68 EO Beschwerde erhoben werden.

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