JudikaturOGH

RS0058926 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Bleibt ungeklärt, ob ein im Rahmen des § 9 EKHG zu berücksichtigender Umstand für die Entstehung des Unfalles ursächlich war, so geht dies zu Lasten des Halters.

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