2Ob56/15x—OGH Entscheidung
21. Oktober 2015
…unter Beweis stellt, dass ein unabwendbares Ereignis vorliegt, wobei Zweifel stets zu Lasten des Halters gehen (2 Ob 99/15w mwN; RIS Justiz RS0058926, RS0058979, RS0058992). Ein unabwendbares Ereignis setzt voraus, dass der Halter die äußerste nach den Umständen des Falls mögliche und zumutbare Sorgfalt eingehalten hat; es muss…