Zur Betriebseinrichtung zählen nicht nur die Bestandteile des Kraftfahrzeuges und sein Zubehör, sondern auch seine Ladung; das Herunterfallen der Ladung betrifft daher den Betrieb des Kraftfahrzeuges.
…den Betrieb des Kraftfahrzeugs betrifft (ZVR 1970/91; ZVR 1984/326; ZVR 1987/126; vgl auch 7 Ob 148/03w = SZ 2003/87; RIS Justiz RS0058208; Apathy aaO § 1 Rz 30). Das Berufungsgericht ist im Einklang mit diesen Grundsätzen in vertretbarer Weise davon ausgegangen, dass das Abstürzen des zu verladenden…
Rückverweise