9ObA178/97k—OGH Entscheidung
17. Dezember 1997
…Rechts sowie des Arbeitsrechtes Geltung haben. Der erkennende Senat hat erst jüngst in seiner Entscheidung vom 1. Oktober 1997, 9 ObA 291/97b (= RIS-Justiz RS0034628), ausgesprochen, daß § 9 Abs 2 KO nicht dem Zwecke der Verlängerung der Verjährungs(=Verfalls-)zeit dient, sondern die Gefahr abwenden soll, daß der Anspruch…