Für die Abgrenzung zwischen einem Unfallsschaden und einem - von der Kaskoversicherung nicht umfaßten - Betriebsschaden ist entscheidend, ob das Schadensereignis mit Rücksicht auf den Verwendungszweck des Fahrzeuges im allgemeinen oder im Einzelfall dem Betriebsrisiko zugerechnet werden kann.
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