JudikaturOGH

RS0084139 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1999

§ 334 ASVG ist auch dann anwendbar, wenn der Unfall, der sich bei einer "betrieblichen Tätigkeit" ereignete, einem Arbeitsunfall gleichgestellt wurde, ohne daß die Tätigkeit an sich unfallversicherungspflichtig war.

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