Eine Erweiterung der Nichtigkeitsbeschwerde im Gerichtstag über die schriftlichen Beschwerdeausführungen hinaus ist bei formalrechtlichen Nichtigkeitsgründen unzulässig.
Rückverweise
…9 lit a iVm § 489 Abs 1 StPO. Weil dieses - erstmals in der Berufungsverhandlung erstattete - Vorbringen aber verspätet ist, ist es unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099923; Ratz, WK-StPO § 287 Rz 2 und § 467 Rz 1 ff). Bleibt mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO anzumerken…