133R82/18h—OLG Wien Entscheidung
16. März 2020
…“ ist dann jenes Gericht zu verstehen, das das unvollständige Urteil gefällt hat (2 Ob 75/02x; 7 Ob 248/02z; RIS-Justiz RS0041537). Wird nur die Ergänzung des Urteils durch Prozesskostenentscheidung begehrt, ist jedenfalls ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ( Rechberger/Klicka in Rechberger/Klicka , ZPO 5 §§…