24Ds18/22i—OGH Entscheidung
13. Juni 2023
…Beschwerde ausreichend deutlich, dass objektiv betrachtet durchaus Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, der Disziplinarbeschuldigte habe sich einer unsachlichen und beleidigenden Ausdrucksweise bedient (vgl RIS Justiz RS0055208, RS0075702), und damit ein Disziplinarvergehen begangen (§ 1 Abs 1 DSt), zumal dieser gar nicht bestreitet, die inkriminierten Äußerungen getätigt zu haben. [8…