6Ob168/13v—OGH Entscheidung
15. Mai 2014
…gefordert; zumindest darf kein anderes wesentliches Motiv - als nicht ausschließbar - übrig bleiben. Die Beweislast trifft dabei denjenigen, der die Wirksamkeit der Verfügung bekämpft (RIS Justiz RS0012443), hier also die erblasserische Witwe. Der überwiegenden Literatur ( Welser in Rummel , ABGB³ [2000] § 572 Rz 2; vgl auch die Nachweise bei…