2Ob237/14p—OGH Entscheidung
06. August 2015
…grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenes Kapital sei es zur Schadensbehebung, sei es zur Beseitigung von Mangelfolgeschäden einzusetzen (2 Ob 117/09h; RIS Justiz RS0031088; RS0030571). Vielmehr besteht eine Vorschusspflicht des Schädigers. Der Vorschuss wird dann fällig, wenn der Gläubiger ihn zur Schadensbehebung benötigt, und muss angemessene Zeit davor zur Verfügung…