JudikaturOGH

RS0040623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 1968

Wenn die Voraussetzungen für einen Ergänzungsauftrag nach § 362 Abs 2 ZPO nicht gegeben sind, bedeutet die Abweisung des Antrages, den Sachverständigen zur Ergänzung seines Gutachtens zu laden, keinen Verfahrensmangel.

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