JudikaturOGH

RS0015711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2019

Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind.

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