RS0039589 – OGH Rechtssatz
Nach der vom Masseverwalter erklärten Aufnahme eines durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei unterbrochenen Verfahrens ist die Bezeichnung der beklagten Partei in "NN als Masseverwalter in dem über das Vermögen des (der) .... eröffneten Konkurses" richtigzustellen.