JudikaturOGH

RS0045736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1975

Das WRG 1959 enthält keine Vorschriften, nach denen Fischereiberechtigte gegen die nach § 38 Abs 1 WRG 1959 zu bewilligende Herstellung von Einbauten in stehende öffentliche Gewässer Einwendungen erheben oder in einem derartigen Bewilligungsverfahren ein Recht auf Entschädigung geltend machen könnten, über das gemäß dem § 117 WRG 1959 von der Wasserrechtsbehörde abzusprechen wäre.

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