JudikaturOGH

RS0003862 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1968

Die Pensionsversicherungsanstalt ist hinsichtlich der dem Bezugsempfänger ausbezahlten Alterspension "anweisende Behörde" im Sinne des § 295 Abs 1 EO und daher zur Erstattung der Anzeige nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle legitimiert.

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