JudikaturOGH

RS0001314 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1968

Eine Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist nicht gerechtfertigt, wenn die gepfändeten Pensionsbezüge unter dem Existenzminimum liegen. Ob die Exekution nach § 39 Abs 1 Z 8 EO einzustellen wäre, ist auf Grund einer Anzeige nach § 295 Abs 2 EO nicht zu untersuchen.

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