Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß § 1120 ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.
… 1445 ABGB). Daraus leitet die herrschende Rechtsprechung ab, dass ein Mietvertrag über ein Haus (RIS Justiz RS0034033) oder eine Eigentumswohnung (RIS Justiz RS0034033 [T1]; RS0034032) erlischt, wenn das (alleinige) Eigentumsrecht des Mieters auf der Liegenschaft einverleibt wird (6 Ob 176/09i; aM Reischaue r in Rummel , ABGB³…
…Bestandverhältnis infolge Konfusion, wenn das Eigentumsrecht des Mieters sachenrechtlich übergeht, etwa durch bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts (RS0034033 [Erwerb der Liegenschaft mit dem gemieteten Haus]; vgl RS0034032 [Erwerb einer Eigentumswohnung]; RS0034033 [T1] [Begründung von Wohnungseigentum am vermieteten Objekt]). Konkret zur nachträglichen Übertragung in das Wohnungseigentum nach dem WGG wurde ausgesprochen, dass der…
…zust Hoyer ]; ferner RIS Justiz RS0078999). 2.3. Die Löschung des Bestandrechts bei urkundlich ausgewiesenem Zusammenfallen der Stellung als Eigentümer und Bestandnehmer (allgemein dazu RIS Justiz RS0034032; RS0034033; 3 Ob 11/04w JBl 2005, 106 = MietSlg 56.543/21; vgl auch Leupold in Schwimann , ABGB TaKom² § …
…in einer Person. 3.1.1 Daraus leitet die herrschende Rechtsprechung ab, dass der Mietvertrag über ein Haus (RIS Justiz RS0034033) oder eine Eigentumswohnung (RIS Justiz RS0034032, RS0034033 [T1]) durch Vereinigung erlischt, sobald das Eigentumsrecht des Mieters grundbücherlich einverleibt wird. 3.1.2 Die von den Beklagten herangezogene Meinung Reischauers (in Rummel ABGB…
…auf diesen als Wohnungseigentümer über. Damit erlischt aber das Miet- oder sonstige Nutzungsverhältnis durch Vereinigung (3 Ob 11/04w, vgl auch RIS Justiz RS0034032, RS0034033, RS0101118). Auch bei dieser Form der Beendigung des Miet oder sonstigen Nutzungsverhältnisses gebührt daher dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten dem Grunde nach ein Investitionsersatzanspruch…
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