JudikaturOGH

RS0031270 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1968

Entschädigung nach § 1326 ABGB bei einem siebzehnjährigen Maurer, der als Folge einer Zungenverletzung an Sprachstörungen leidet und deshalb in seinen Aufstiegsmöglichkeiten und in seiner Berufswahl behindert ist.

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