Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge.
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