RS0005284 – OGH Rechtssatz
Als Bescheinigungsmittel können auch urkundliche Angaben von Zeugen und Sachverständigen herangezogen werden.
…sogar eine Bindung bei der Auswahl der Bescheinigungsmittel an die in der ZPO aufgezählten Beweismittel ab (6 Ob 506/88 = SZ 61/39; RIS-Justiz RS0005284). 1.3. Das Erstgericht hat die Feststellungen zur Verletzungshandlung auf Grund der Vernehmung einer Auskunftsperson und der Einsicht in Urkunden getroffen; wie zuvor ausgeführt, handelt es…
…diesen Urkunden kein entscheidender Beweiswert zu. Wohl können im Provisorialverfahren auch schriftliche Stellungnahmen von einem nicht gerichtlich bestellten Sachverständigen herangezogen werden (vgl etwa RIS-Justiz RS0005284). Allerdings ist der Beweiswert eines derartigen Privatgutachtens deutlich herabgesetzt. Sie haben nur den Rang einer Privaturkunde und beweisen bloß, welche Ansicht der Verfasser vertritt (vgl…
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