7Ob214/13s—OGH Entscheidung
11. Dezember 2013
…RS0023893, RS0023819, RS002355). Weiters hat jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder in seinem Bereich bestehen lässt, dafür zu sorgen, dass sie niemanden schädigt (RIS Justiz RS0022778, RS0023719). Die Anforderungen an die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dürfen nicht überspannt werden, soll sie keine in Wahrheit vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen zur Folge haben…