JudikaturOGH

RS0004639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 1991

Die Interessenklage iSd § 368 EO setzt grundsätzlich ein Verschulden des Beklagten an der Nichterfüllung nicht voraus, es genügt, daß der Beklagte seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen ist (vgl SZ 27/154).

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