RS0002125 – OGH Rechtssatz
Die Erteilung des Zuschlages bei einer Mobiliarversteigerung kann nicht mit Rekurs angefochten werden (so schon SZ 27/92). Auch eine Beschwerde nach § 68 EO kommt nur bei ganz krassen Verfahrensverstößen in Betracht. Dass sich der vom Gericht bestellte Sachverständige bei der Bewertung der Pfandgegenstände möglicherweise verschätzt hat, bildet keinen Anfechtungsgrund.