RS0058408 – OGH Rechtssatz
Wird der Anhänger eines Lastzuges aus der Betriebseinheit gelöst und am Straßenrand abgestellt, so ist ein durch den Anhänger verursachter Unfall bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden. Auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen kommt es nicht an.
BGH vom 21.03.1961, VI ZR 88/60; Veröff: Deutsches Autorecht 1961,199 = NJW 1961,1163