JudikaturOGH

RS0021337 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht, Immobilienrecht
24. Oktober 2024

Wurde der Mietzins vorausbezahlt, dann ist bei einer von Gesetzes wegen eintretenden Zinsminderung nach § 1096 ABGB ein nach § 1431 ABGB zu beurteilender Rückforderungsanspruch gegeben.

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