RS0084933 – OGH Rechtssatz
Nach dem Tode des Befürsorgten ist der Fürsorgeträger zur Deckung des Verpflegskostenanspruches berechtigt, auf die angesparten, von der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG nicht erfaßten Teile der Pension des Pfleglings zu greifen.