JudikaturOGH

RS0003230 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2008

Die Vorschrift des § 216 Abs 2 EO über die Befriedigung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen unterscheidet nicht zwischen Hypothekarforderungen und Reallastforderungen. Die Anspruchsbefriedigung ist in beiden Fällen die gleiche.

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