JudikaturOGH

RS0005397 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 1973

Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines PKW (durch einen Versicherungsvertreter) kann nicht als eine konkrete Gefährdungshandlung, die zu einer der Bestimmung des § 379 Abs 2 EO genügenden Gefahrenbescheinigung erforderlich wäre, angesehen werden.

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