3Ob262/08p—OGH Entscheidung
17. Dezember 2008
…in § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen absolut, also auch gegenüber einem vom Versteigerungstermin versehentlich nicht verständigten Beteiligten gilt (RIS-Justiz RS0003220, zuletzt 3 Ob 146/07b), dass die Rekursfrist nicht erst mit der Zustellung des schriftlich ausgefertigten Beschlusses über die Zuschlagserteilung, sondern schon ab der Verkündung…