JudikaturOGH

RS0015402 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1968

Hypotheken, deren Verzinsung und Tilgung im Wege einer Erhöhung des Hauptmietzinses im Sinn des § 7 MG auf die Mieter überwälzt wird, können nicht als nach § 784 ABGB zu berücksichtigende Lasten angesehen werden.

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