JudikaturOGH

RS0017934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Bei der Vertragsauslegung können auch die sonstigen von den Parteien vor und bei Abschluss des Vertrages abgegebenen Erklärungen herangezogen werden (so auch schon 8 Ob 226/65).

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