Die mehreren Personen gemeinschaftlich gehörige Liegenschaft kann nicht von einem Miteigentümer zu einem ideellen Teile mit einer Dienstbarkeit belastet werden.
…Egglmeier Schmolke in Schwimann/Neumayr TaKom 8 § 828 ABGB Rz 9). Da eine Grunddienstbarkeit immer nur auf dem gesamten Grundbuchskörper lasten kann (RS0013190 [T3]), muss die Belastung einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft mit einer Grunddienstbarkeit notwendigerweise für alle Miteigentumsanteile gleich sein (RS0013190 [T4]). Die – von den Klägern…
…Miteigentümer weder zu einem ideellen Teil noch als Ganzes mit einer Dienstbarkeit belasten oder eine solche erweitern (1 Ob 227/97g = RIS Justiz RS0013190 [T2]). Es handelt sich dabei zufolge § 828 Abs 1 ABGB um eine Verfügung über das Recht der Miteigentümer im Ganzen, sodass hiezu…
…Miteigentümer allein diese ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer weder zu einem ideellen Teil (SZ 41/30, SZ 68/161 ua; RIS Justiz RS0013190; Egglmeier in Schwimann 2 § 828 ABGB Rz 8 mwN) noch als Ganzes mit einer Dienstbarkeit belasten oder eine solche erweitern. Es…
…Grunddienstbarkeit, die nur bestimmte ideelle Anteile einzelner Miteigentümer belaste, rechtlich unmöglich sei (vgl 5 Ob 2036/96i mwN = SZ 69/110 = MietSlg 48.007; RIS-Justiz RS0013190); damit begründete das Erstgericht die Antragsabweisung. Die Revisionsrekurswerber stützen sich im Wesentlichen auf die Entscheidung 5 Ob 216/98w (= immolex 1999/87, 123 = wobl 1999…
…Berufungsgericht aufgeworfene Frage der Anwendbarkeit des § 1500 ABGB auf teilweise unentgeltlich, teilweise entgeltlich erworbene Liegenschaftsanteile (zur Unteilbarkeit von Servituten s zB RIS Justiz RS0013190; RS0101793) kommt es danach nicht weiter an. 5. Mangels einer Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision…
…Nach der Rechtsprechung kann ein schlichter ideeller Miteigentümer keine Grunddienstbarkeit erwerben und ein schlichter ideeller Miteigentumsanteil als solcher nicht herrschendes Gut sein ( RS0126482 ; vgl auch RS0013190 ). [11] 2. Im Falle der Begründung von Wohnungseigentum können Grunddienstbarkeiten allerdings auch zu Lasten und zugunsten der einzelnen Mindestanteile bestellt werden (5 Ob…
…gemeinsamen Löschungsantrags bereit ist. Diese Überlegungen kommen auch im vorliegenden Fall zum Tragen. 2.4 Eine Grunddienstbarkeit kann immer nur auf dem ganzen Grundbuchskörper lasten (RS0013190 [T3]); die Belastung einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft mit einer Grunddienstbarkeit muss notwendiger Weise für alle Miteigentumsanteile gleich sein (5 Ob 254/02t…
…80/99x; 5 Ob 254/02t = RdW 2003/250; 2 Ob 520/95 = SZ 68/70; RIS Justiz RS0013190, RS0042550; RS0060362; Hofmann in Rummel, ABGB3 § 472 Rz 2, § 485 Rz 2, § 521 Rz 1; Kiendl…
…RS0006710). 1.2 Die mehreren Personen gemeinschaftlich gehörige Liegenschaft kann weder von einem Miteigentümer zu einem ideellen Teil mit einer Dienstbarkeit belastet werden (RIS Justiz RS0013190), noch ist die Teilung einer mehreren Miteigentümern zustehenden Grunddienstbarkeit möglich ( Sailer in KBB 4 § 844 Rz 2 mwN). 1.3 Daraus folgt…
…und ein schlichter ideeller Miteigentumsanteil als solcher nicht herrschendes Gut sein (5 Ob 217/17y mwN; RIS-Justiz RS0126482; vgl auch RIS-Justiz RS0013190; RS0011528). Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit der Lehre ( Rassi in Kodek , Grundbuchsrecht², § 3 GBG Rz 49; Memmer in Kletečka/Schauer…
…Klägerin dagegen ins Treffen geführte Rechtsprechung, dass eine gemeinschaftlich gehörige Liegenschaft nicht von einem Miteigentümer zu einem ideellen Teil mit einer Dienstbarkeit belastet werden könne (RS0013190), bezieht sich auf die Belastung nur des ideellen Miteigentumsanteils an einer Dienstbarkeit. [12] 3 . Die Klägerin gründet das Bestehen der von ihr behaupteten Dienstbarkeit…
…Ob 254/02t RdW 2003/250; 5 Ob 251/03b NZ 2004, 248 [ Hoyer , NZ 2004, 253]; RIS-Justiz RS0013190 [T3], vgl auch RS0042550; RS0060362; Hofmann in Rummel 3 , § 485 ABGB Rz 2). In einem Gesamtrechtsverhältnis, das wie hier die gesonderte Rechtsbegründung…
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