JudikaturOGH

RS0040190 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Das Zivilgericht ist nicht nur an den Spruch des verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses, sondern auch an dessen Tatsachenfeststellungen gebunden, soweit diese den der Verurteilung zugrunde liegenden Tatbestand betreffen.

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