JudikaturOGH

RS0045144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 1988

Zwischen den Parteien des Arbeitsvertragsverhältnisses kann über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gemäß den Bestimmungen über das schiedsgerichtliche Verfahren nach den §§ 577 ff ZPO ein Schiedsvertrag abgeschlossen werden.

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