RS0003181 – OGH Rechtssatz
Hebt das Rekursgericht die Erteilung des Zuschlages wegen Vorliegens des Widerspruchsgrundes des § 184 Abs 1 Z 3 EO auf und trägt es dem Erstgericht die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens auf, anstelle richtigerweise gemäß § 186 Abs 1 EO den Zuschlag zu versagen, ist die Rekursentscheidung anfechtbar.