JudikaturOGH

RS0031054 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Schmerzengeldanspruch wegen Sorgen um die Wiederherstellung der Gesundheit, um die Möglichkeit der späteren Berufsausübung, um die der Versorgung und Pflege entbehrende Familie; Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen, die nach Art der Dauerfolgen den Beschädigten an der Teilnahme an jenen Lebensfreuden hindern, die er vor dem Unfall genießen konnte und genossen hat (ertaubter Musikfreund, bewegungsbehinderter Sportler).

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