3Ob12/11b—OGH Entscheidung
22. März 2011
…Entscheidung im Titelverfahren. 4.1 Richtig ist, dass eine ordentliche Rechnungslegung nach der Rechtsprechung auch alle Angaben umfasst, die eine Überprüfung der Rechnung ermöglichen (RIS-Justiz RS0035036). Richtig ist auch, dass das Fehlen eigener Aufzeichnungen und von Belegen den Rechnungslegungspflichtigen nicht von der Rechnungslegungspflicht befreien (RIS Justiz RS0034995). 4.2 Allerdings geht es…