JudikaturOGH

RS0031442 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1971

Der Anspruch nach § 1326 ABGB kann auch in Form einer Rente geltend gemacht werden (DREvBl 1940/58, 2 Ob 145/53). Diese Rente muß sich aber im Rahmen der üblichen Entschädigungsbeträge halten und kann daher zeitlich begrenzt werden.

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