1Ob301/00x—OGH Entscheidung
27. Februar 2001
…der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat (EFSlg 8.629; 1 Ob 726/76= EFSlg 27.450; 2 Ob 592/89 = EFSlg 60.236, 60.238 ua; RIS Justiz RS0036722), ist dem Ehegesetz kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass eine Eheverfehlung auch dann verfristet sein könnte, wenn sie zwar - wie hier - fristgerecht mit Klage geltend…