RS0049074 – OGH Rechtssatz
Eine auf die Behauptung der Titellosigkeit gestützte Räumungsklage ist den im § 233 ABGB genannten genehmigungspflichtigen Geschäften nicht gleichzuhalten. Der minderjährige Räumungskläger bedarf daher in einem solchen Falle keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Sinne des § 6 ZPO.