Durch die Enteignung einer Liegenschaft erlöschen auch die Bestandrechte; daher Räumungsklage nach § 1112 ABGB und nicht Kündigung i.S.d. § 1120 ABGB. ( ausdrückliches Abgehen von 6 Ob 149/60 ).
Rückverweise
…den zu Punkt 2. genannten Gründen nicht berechtigt. Im übrigen Umfang muss das dritte Eventualbegehren im Hinblick auf den aufrechten Enteignungsbescheid (vgl RIS Justiz RS0010835; Würth in Rummel 3 , § 1112 ABGB Rz 6; Riss in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.01 § 1112 Rz 4) und…