Wenn der Nachlass nur aus Geld besteht, kann jeder Miterbe die Herausgabe des auf ihn nach seiner Erbquote entfallenden Anteils fordern. - Das durch die Einantwortungsurkunde ausgewiesene Erbrecht ist hiebei widerlegbar. - Die beklagten Miterben bilden in diesem Prozess keine notwendige Streitgenossenschaft.
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