JudikaturOGH

RS0052445 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1967

Ergeht gleichzeitig mit dem Abgabenbescheid, der selbst keinen Fälligkeitstag im Spruch enthält, eine Lastschriftanzeige im sinne des § 227 Abs 4 lit a BAO, in der der Fälligkeitstag bestimmt wird, so ist diese Lastschriftanzeige insoweit ein Teil des Steuerbescheides, und es kommt ihr in dieser Beziehung Bescheidcharakter zu.

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