JudikaturOGH

RS0064611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2016

Begünstigungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn der Gemeinschuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens dieses drohenden Strafverfahrens oder Konkursverfahrens befreit werden sollte.

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