9Ob69/19s—OGH Entscheidung
28. November 2019
…außer Betracht, dass derjenige, der eine Urkunde ungelesen unterschreibt, deren Inhalt im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs als seine Erklärung gegen sich gelten lassen muss (RS0017267). Derjenige, der eine Urkunde unterfertigt, macht den durch seine Unterschrift gedeckten Text auch dann zum Inhalt seiner Erklärung, wenn er den Text nicht gekannt hat…