14R74/25t—OLG Wien Entscheidung
15. September 2025
…Rechtsträgers schließen konnte. Er darf nicht so lange zuwarten, bis sein Prozessrisiko auf ein Minimum reduziert ist, oder er im Rechtsstreit zu gewinnen glaubt (RS0034524, RS0034512, RS0034321, RS0050355, RS0050338; 1 Ob 70/07m). Ein Rechtsirrtum des Geschädigten darüber, ob der ihm vorschwebende Ersatzanspruch im Verwaltungs- oder im ordentlichen Rechtsweg (erfolgverprechend) geltend…